Christian Hielscher

UVV-Prüfungen, Schulungen und Beratung


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Firmen


§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, wenn der Kunde/Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches
oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Für Verbraucher sowie öffentliche Auftraggeber gelten eigene Geschäftsbedingungen.
Leistungsgeber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind:
Schulung und Beratung
Christian Hielscher
Bayersriederstr. 8
87634 Obergünzburg / Willofs
Leistungsnehmer ist in jedem Falle ausschließlich der Kunde/Vertragspartner. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Leistungsgeber schriftlich bestätigt werden.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Schriftform
Der Leistungsnehmer wird über das Fort- und Weiterbildungsangebot und der Dienstleistungsangebote des Leistungsgebers durch entsprechendes gedrucktes Werbematerial, die Website des Leistungsgebers oder elektronischen Weg (z.B.Newsletter) informiert. Die dabei benannten Inhalte sind sämtlich freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss kommt durch die Zustellung der Auftragsbestätigung (nachfolgend AB genannt) durch den Leistungsgeber zustande. In der AB ist der individuelle Leistungsumfang und gegebenenfalls weitere Modalitäten und die Kosten geregelt. Vertragsergänzungen, -abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.


§ 3 Leistungen
Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich in erster Linie aus dem Vertrag selbst, nachrangig aus dem Angebot und weiteren Leistungsbeschreibungen (Prospekte, Website). Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung können vor oder während der Fort- und Weiterbildung oder der Dienstleistung vorgenommen werden, soweit diese das Seminar oder die Erfüllung der Dienstleistung in seinem Kern nicht vollkommen verändern. Der Leistungsgeber ist berechtigt, den vorgesehenen Referenten im Bedarfsfalle durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Leistungsfristen und -termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Erbringt der Leistungsgeber eine fällige Leistung nicht, kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz derjenigen Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, sofern er dem Leistungsgeber zuvor schriftlich, per Telefax oder E-Mail eine angemessene Frist zur Bewirkung der Leistung in Verbindung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er die Annahme der Leistung nach dem erfolglosen Ablauf der Frist ablehnen werde.


§ 4 Teilnehmerskripten und Zusatzleistungen
Teilnehmerskripten, die von den Leistungsgebern zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Vergütung enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Seminarunterlagen (inkl.Software), gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Leistungsgeber oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Leistungsnehmer ist es nicht gestattet, die Skripten oder sonstigen Seminarmaterialien ohne ausdrückliche Zustimmung des Leistungsgebers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitende Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen. Ausgenommen sind Dokumente die der Leistungsnehmer benötigt um seiner Nachweispflicht nachzukommen.


§ 5 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Seminargebühr nach Erhalt der jeweiligen Rechnung innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Leistungsnehmer ist auch Schuldner einer etwaigen Selbstbeteiligung der einzelnen Teilnehmer. Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen des Leistungsgebers mit 8,0 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen.


§ 6 Rücktritt/Widerruf
Bei Absage einer Veranstaltung oder Nichtantritt einer Dienstleistung durch den Leistungsgeber erhält der Leistungsnehmer unverzüglich eine entsprechende Mitteilung. Entrichtete Gebühren werden – bei bereits begonnenem Seminar anteilig –zurückerstattet. Haftungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Leistungsträger sind in jedem Falle ausgeschlossen. Bei einer Stornierung der Veranstaltungsteilnahme oder einer Dienstleistung durch den Leistungsnehmer werden diesem – sofern individuell nichts anderes vereinbart – von dem Leistungsgeber Stornogebühren i. H. v. 20 % des Rechnungsbetrages berechnet, sofern die Stornierung bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt. Bei einer Stornierung bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % an. Bei noch kurzfristigerer Stornierung vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Abbruch der laufenden Veranstaltung oder Dienstleistung werden die vereinbarten Gebühren in voller Höhe fällig. Dem Leistungsnehmer bleibt in diesen Fällen unbenommen, einen geringeren Schaden des Leistungsgebers nachzuweisen. Die Entsendung von Ersatzpersonen ist möglich. In diesem Fall wird dem Leistungsnehmer keine Stornogebühr berechnet. Er bleibt jedoch Vertragspartner und hat sich hinsichtlich der anfallenden Kosten im Innenverhältnis an die Ersatzperson/-en zu wenden. Der Name/die Namen dieser Ersatzperson/-en ist/sind dem Leistungsgeber vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Sollten Stornierungsgebühren für die im Auftrag des Leistungsnehmers vorgenommenen Reservierungen (z. B. Hotelreservierungen, Seminarräume, Referenten) und Verpflegungsleistungen anfallen, so werden diese dem Leistungsnehmer unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes vollumfänglich weiterbelastet.


§ 7 Haftung
Der Leistungsgeber übernimmt keine Haftung für einen mit dem Seminar beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind. Soweit die Seminare in den Räumlichkeiten des Leistungsnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Seminarveranstaltungen in den angemieteten Räumen des Leistungsgebers sind etwaige Haftungsansprüche sowohl gegen den Leistungsgeber als auch gegen dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Leistungsgeber haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Kunden (Garderobe; Schulungsmaterial etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.


§ 8 Zertifikat/Teilnahmebescheinigung
Nach Beendigung des Seminars erhält der Leistungsnehmer für die jeweilige gemeldeten Einzelteilnehmer ein entsprechendes Zertifikat und/oder eine Teilnahmebescheinigung über die Teilnahme an dem Seminar und die gegebenenfalls erreichte Qualifizierung.


§ 9 Datenerfassung
Die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Leistungsnehmers erfolgt unter Beachtung des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) durch den Leistungsgeber. Die vom Leistungsnehmer übermittelten Daten (Vorname, Nachname, Firmennamen, Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen etc.) werden zu Abwicklungs- , Abrechnungs- und Werbezwecke gespeichert. Sie können der Verwendung ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen.


§ 10 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird Kempten vereinbart. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem „Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG)“ sind wir nicht bereit und nicht verpflichtet. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen als unwirksam erweisen oder bei Durchführung des Vertrags ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit dieses Vertrags im Ganzen. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr bereits heute, die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise die Vertragslücke so auszufüllen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte beziehungsweise der durch die Vertragslücke gefährdete wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird.


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